Kreuzgasse 3, 5700 Zell am See
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Anfrage

Monat: März 2022

Covid-19 Update

NEUREGELUNG der Corona Maßnahmen ab 24. März 2022

Die FFP2-Masken-Pflicht gilt erneut in allen geschlossenen Räumen.

  • Daher ist bei der Benützung von Seilbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie beim Betreten von sämtlichen Kundenbereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie und öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. 
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.
  • Bei einer geschlossenen Gruppe bzw. Gesellschaft gelten die Regelungen der Veranstaltungen. 


„Wahlmöglichkeit“ für Nachtgastronomie und Veranstaltungen
Betreiber der Nachgastronomie können zwischen der Kontrolle von 3-G-Nachweisen oder der FFP-2-Maskenpflicht wählen.

Veranstaltungen

  • Für Zusammenkünfte (Veranstaltungen sowie Messen) mit mehr als 100 Teilnehmern gilt: 

Ohne zugewiesene Sitzplätze entweder 3G-Regel oder FFP2-Maskenpflicht – auch hier hat der Betreiber die Wahlmöglichkeit

Mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt die FFP2-Maskenpflicht

  • Bei Zusammenkünften mit weniger als 100 Personen gelten keine Einschränkungen (weder FFP2-Maske noch 3G-Regel).
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind weiterhin überall beizubehalten.
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