Covid-19 Update
NEUREGELUNG der Corona Maßnahmen ab 24. März 2022
Die FFP2-Masken-Pflicht gilt erneut in allen geschlossenen Räumen.
- Daher ist bei der Benützung von Seilbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie beim Betreten von sämtlichen Kundenbereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie und öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.
- Bei einer geschlossenen Gruppe bzw. Gesellschaft gelten die Regelungen der Veranstaltungen.
„Wahlmöglichkeit“ für Nachtgastronomie und Veranstaltungen
Betreiber der Nachgastronomie können zwischen der Kontrolle von 3-G-Nachweisen oder der FFP-2-Maskenpflicht wählen.
Veranstaltungen
- Für Zusammenkünfte (Veranstaltungen sowie Messen) mit mehr als 100 Teilnehmern gilt:
Ohne zugewiesene Sitzplätze entweder 3G-Regel oder FFP2-Maskenpflicht – auch hier hat der Betreiber die Wahlmöglichkeit
Mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt die FFP2-Maskenpflicht
- Bei Zusammenkünften mit weniger als 100 Personen gelten keine Einschränkungen (weder FFP2-Maske noch 3G-Regel).
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind weiterhin überall beizubehalten.